Haarscharf am Ziel vorbei? Das Verhältnis von Umwelt- und Handelsrecht.

Internationale Umweltabkommen und internationales Handelsrecht verfolgen unterschiedliche Interessen und können miteinander in Konflikt geraten. Der Handel mit Ozonschicht zerstörenden Substanzen wurde durch das Montreal Protokoll untersagt. Doch wie steht es mit dem Klimaschutz oder dem Erhalt der Artenvielfalt: trumpht hier Welthandelsrecht über Umweltabkommen? In der Doha-Runde der Welthandelsorganisation WTO soll das Verhältnis zwischen Umwelt- und Handelsrecht geklärt werden. Doch das ist nicht unproblematisch und dürfte letztlich am Ziel vorbeigehen. Hier zur Zeitschrift “politische ökologie Nr. 85″, in dem der Artikel von Tilman Santarius und Markus Steigenberger ab Seite 26 erschienen ist.